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Stadt Münster bessert iPad-Leihverträge nach

27.01.2022

Stadtelternschaft begrüßt Nachbesserung bei iPad-Leihverträgen

Spätestens mit den Halbjahreszeugnissen werden viele Eltern mit Kindern an den weiterführenden Schulen eine überarbeitete Version des städtischen iPad-Leihvertrages zur Unterschrift vorgelegt bekommen. „Wir sind erfreut darüber, dass die Rückmeldungen aus der Elternschaft dazu geführt haben, dass die Leihverträge seitens der Stadt Münster nachgebessert wurden“, sagt Markus Sawicki, Vorsitzender der Stadtelternschaft. So seien etwa die von den Eltern kritisierten Passagen zur Pauschalhaftung nun geändert und durch eine allgemein übliche Vertragsregelung ersetzt worden, nach der Nutzer.innen für unverschuldete Beschädigung oder Verlust eines iPads nicht haften. „Eltern können die Leihverträge nun getrost unterzeichnen. Zwar sind noch nicht alle Zweifelsfragen geklärt. Das Risiko einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Klauseln trägt jedoch die Stadt als Verwender der Klauseln“, erläutert der stellvertretende Vorsitzende Elmar Lemken. „Allerdings hätten wir uns weiterhin eine städtische Lösung zur Versicherung der Geräte erhofft. Stattdessen müssen Eltern nun selbst tätig werden und überprüfen, ob die Geräte über die private Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung abgesichert sind, was nicht ohne weiteres der Fall ist“.
An manchen Schulen gäbe es zudem noch Uneinigkeit darüber, inwieweit eine private Nutzung der iPads gestattet wird. Während einige Schulen diese bereits für ihre Schüler.innen freigeschaltet hätten, bevorzugten andere momentan eine rein schulische Nutzung der Endgeräte.
Nicht wenige Eltern hätten auch noch Bedenken bezüglich der Zugriffsmöglichkeiten durch Lehrkräfte bzw. städtische Mitarbeiter.innen auf die persönlichen Aufzeichnungen von Schüler.innen, so die Stadteltern.


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STADTELTERNSCHAFT MÜNSTER

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